Aktfotografie
Die Aktfotografie ist ein sehr bekanntes Genre der Fotografie, bei der vor allem eine Darstellung eines menschlichen Körpers erfolgt. Dabei wird zwischen Vollakt und Halbakt unterschieden. Vollakt bezeichnet die Darstellung eines völlig nackten Körpers und der Halbakt bezeichnet entsprechend die Abbildung eines teilweise nackten Körpers. Dabei fällt eine Abgrenzung zu der erotischen Fotographie etwas schwer, da es zahlreiche Überscheidungen im Bereich der Pornographie gibt. Dabei entscheidet meist das Maß der künstlerischen Freiheit und steht dabei immer in einem Spannungsfeld zwischen Provokation bzw. Kitsch und dem Verstoß gegen die Sexmoral. Selbst die Darstellung von Geschlechtsmerkmalen ist in der Aktfotografie kein Tabuthema mehr. Der Unterschied zwischen der Pornographie und der Aktfotographie dabei ist, dass bei der Aktfotographie kein Wert darauf gelegt wird, den Betrachter zu erregen. Dennoch kann man sich dessen nicht sicher sein, dass es doch so ist.
Bei der Aktfotografie kann man drein Darstellungsformen grundlegend unterscheiden. Beim Vollakt, ist das Modell komplett nackt und es wird ein schlichter Hintergrund gewählt. Bei der Darstellung einzelner Detailansichten, werden nur bestimmte Details des Körpers gezeigt, mit einer Betonung auf die Strukturen und Formen. Bei dieser Darstellungsmethode wird in der Regel die Nahaufnahme verwendet. Bei dem Halbakt ist das Model nur teilweise nackt oder bedeckt gewisse Körperstellen mit verschiedenen Accessoires.
Neben diesen gängigen Grundformen haben sich weiter Unterformen aufgefächert. Diese bestechen teilweise durch verschiedene spezifische Techniken. Diese Unterformen, auch Sujets genannt, nennen sich unter anderem Männerakt, Mädchenakt, Studioakt, Outdoor-Akt, oder High-Key bzw. Low-Key Aufnahmen.
Die rechtliche Abgrenzung der Aktfotografie zur Pornographie ist ebenfalls sehr fließend gestaltet. Dabei wird eine Darstellung als pornographisch bezeichnet wenn, sexuelle Vorgänge in einer sehr aufdringlichen Form verkörpert werden und das Gesamtbild eine Tendenz zur Stimulierung des Sexualtriebs aufweist. Im Gegensatz zum Strafgesetzbuch, wird im deutschen Grundgesetz die Kunst als frei, geschützt. Dabei ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff Kunst nicht auf ein gewisses Niveau beschränkt, und aus diesem Grunde auch nicht nur auf die klassische Kunst zurück zuführen. Dabei liegt es immer im Auge des Betrachters ob es sich bei einem Bild um Kitsch, Kunst oder eine Provokation handelt.